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Auf unserer Homepage werden keine neuen Fotos mehr veröffentlicht,

aus Respekt und dem Persönlichkeitsrecht eines jeden

 Besucher und Member

 

Bildnisschutz.

§ 78. (1)

Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art,
 wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden,
wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder,
falls er gestorben ist,
ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben,
eines nahen Angehörigen verletzt würden.
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.
Anmerkung
Sg. Recht am eigenen Bild